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Taxi & Mietwagen 26. Oktober 2026 8 Min Lesezeit

Schichtzettel im Taxibetrieb: Was das Finanzamt verlangt und wie Sie es digital lösen.

Kaum ein Thema sorgt bei Betriebsprüfungen im Taxigewerbe für so viel Ärger wie der Schichtzettel. Er ist der Beleg, aus dem sich die Tageseinnahmen jedes Fahrers ergeben. Fehlt er, ist unvollständig oder nachträglich verändert, darf das Finanzamt den Umsatz schätzen, und das wird teuer. Dieser Beitrag erklärt, was der Bundesfinanzhof verlangt, welche Angaben auf jeden Schichtzettel gehören und wie die digitale Erfassung in der Fahrer-App funktioniert.

Warum der Schichtzettel so wichtig ist

Taxibetriebe sind Bargeldbetriebe. Der Bundesfinanzhof hat deshalb bereits 2004 entschieden, dass Schichtzettel im Taxigewerbe die sogenannten Einnahmeursprungsaufzeichnungen sind: die erste Aufzeichnung der Einnahmen, aus der das Kassenbuch gespeist wird. Sie müssen aufbewahrt werden, auch wenn die Beträge ins Kassenbuch übertragen wurden. Die Finanzverwaltung wendet das seither konsequent an. Bei einer Prüfung fragt der Prüfer zuerst nach den Schichtzetteln, dann nach den Taxameterdaten, dann nach dem Kassenbuch, und vergleicht alle drei miteinander.

Pflichtangaben auf dem Schichtzettel

  • · Name des Fahrers und Datum der Schicht
  • · Schichtbeginn und Schichtende (Uhrzeit)
  • · Fahrzeug mit amtlichem Kennzeichen
  • · Tachostand bei Schichtbeginn und Schichtende
  • · Gesamtkilometer und Besetztkilometer
  • · Anzahl der Fahrten (Touren)
  • · Einnahmen laut Taxameter, getrennt nach bar und unbar, wenn möglich
  • · Privatfahrten und Leerfahrten
  • · An den Unternehmer abgelieferter Betrag (Kassenabgabe)
  • · Unterschrift des Fahrers

Entscheidend ist die Vollständigkeit über alle Schichten hinweg. Ein einzelner fehlender Schichtzettel lässt sich erklären, Lücken von mehreren Tagen oder Fahrern nicht. Außerdem muss die Kette stimmen: Der Tachostand am Ende einer Schicht ist der Tachostand am Anfang der nächsten Schicht desselben Fahrzeugs. Prüfer rechnen das nach.

Was bei fehlenden Schichtzetteln passiert

Ohne Schichtzettel gilt die Kassenführung als nicht ordnungsgemäß. Das Finanzamt darf dann die Einnahmen schätzen, zum Beispiel über die gefahrenen Kilometer, einen angenommenen Besetztanteil und den Taxitarif. Solche Schätzungen fallen fast immer deutlich höher aus als die erklärten Umsätze, und zwar für Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer gleichzeitig, oft für mehrere Jahre. Hinzu kommen Zinsen und bei Vorsatz ein Strafverfahren. Der Aufwand für ordentliche Schichtzettel ist dagegen gering.

Papier, Taxameter oder App?

Der klassische Schichtzettelblock funktioniert, hat aber bekannte Schwächen: unleserlich, verloren, nachträglich ausgefüllt, Tachostände geschätzt. Taxameterdaten mit technischer Sicherheitseinrichtung liefern die Einnahmen und Besetztkilometer, aber meist nicht den Tachostand, die Privatfahrten oder die Kassenabgabe und oft keine saubere Zuordnung zum Fahrer. Die sicherste Lösung ist der digitale Schichtzettel, den der Fahrer am Handy ausfüllt, zeitnah, vollständig und unveränderbar.

Für die digitale Form gelten die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung: Jeder Schichtzettel bekommt eine fortlaufende Nummer, abgeschlossene Zettel lassen sich nicht löschen, sondern nur mit Grund stornieren, und jede Änderung wird mit Benutzer und Zeitpunkt protokolliert. Dann ist der digitale Schichtzettel dem Papier nicht nur gleichwertig, sondern überlegen.

So funktioniert es in Taxi Dispo

In Taxi Dispo stempelt der Fahrer in der App ein, wählt sein Fahrzeug und trägt den Tachostand ein. Am Schichtende gibt er Tachostand, Anzahl der Fahrten, Umsatz und Kassenabgabe ein und schließt den Schichtzettel ab. Der Zettel bekommt eine fortlaufende Nummer, ist nicht löschbar und jede Korrektur steht im Protokoll. Im Büro erscheinen alle Schichten in einer Liste mit Netto-Arbeitszeit, Kilometern, Umsatz und Kassenabgabe, mit Hinweisen zum Arbeitszeitgesetz. Für die Ablage gibt es den Druck als PDF, für Lohnbuchhaltung und Steuerberater den Excel-Export, getrennt nach Lohn und Steuer.

Checkliste für den Betrieb

  1. Jede Schicht hat einen Schichtzettel, auch kurze Schichten und Aushilfen.
  2. Tachostände sind abgelesen, nicht geschätzt, und die Kette zwischen den Schichten stimmt.
  3. Einnahmen auf dem Schichtzettel stimmen mit Taxameter und Kassenbuch überein.
  4. Privatfahrten sind eingetragen, auch wenn es keine gab (dann „0“).
  5. Schichtzettel werden zeitnah erstellt, am selben Tag, nicht am Wochenende nachgeschrieben.
  6. Aufbewahrung mindestens acht, besser zehn Jahre, unveränderbar und auffindbar.

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Häufige Fragen

Sind Schichtzettel für Taxiunternehmen Pflicht?
Ja. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Schichtzettel im Taxigewerbe die Einnahmeursprungsaufzeichnungen sind und aufbewahrt werden müssen. Sie sind die Grundlage für die Kassenführung. Fehlen sie, gilt die Buchführung als nicht ordnungsgemäß und das Finanzamt darf die Umsätze schätzen.
Was muss auf einem Schichtzettel stehen?
Name des Fahrers, Datum, Schichtbeginn und Schichtende, Fahrzeug mit Kennzeichen, Tachostand bei Beginn und Ende, gefahrene Gesamtkilometer, Besetztkilometer, Anzahl der Fahrten, Einnahmen laut Taxameter, Privatfahrten und der an den Unternehmer abgelieferte Betrag. Üblich ist außerdem die Unterschrift des Fahrers.
Wie lange müssen Schichtzettel aufbewahrt werden?
Schichtzettel sind Buchungsbelege. Für Belege gilt seit 2025 eine Aufbewahrungsfrist von acht Jahren, für Bücher und Aufzeichnungen weiterhin zehn Jahre. Da Schichtzettel oft beides sind, empfehlen Steuerberater, sie zehn Jahre aufzubewahren.
Reichen die Daten aus dem Taxameter statt Schichtzettel?
Nur, wenn die Taxameterdaten lückenlos ausgelesen, gespeichert und mit der Schicht verknüpft werden und alle Pflichtangaben wie Tachostand, Privatfahrten und Kassenabgabe enthalten. In der Praxis fehlt meist der Tachostand oder die Zuordnung zum Fahrer, deshalb bleibt der Schichtzettel die sichere Lösung, auch digital.
Dürfen Schichtzettel digital geführt werden?
Ja. Digitale Schichtzettel sind zulässig, wenn sie vollständig, zeitnah, unveränderbar und nachvollziehbar sind. Nachträgliche Änderungen müssen protokolliert werden, Löschungen dürfen nicht möglich sein, nur Stornos mit Grund. Das entspricht den Anforderungen der GoBD.