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Taxi & Mietwagen 26. Oktober 2026 8 Min Lesezeit

Arbeitszeit und Zeiterfassung im Taxibetrieb: Was gilt und was Sie aufzeichnen müssen.

Zwölf-Stunden-Schichten, sieben Tage die Woche, Pause am Stand zwischen zwei Fahrten: So sieht der Alltag in vielen Taxibetrieben aus, und so sieht er in den Augen von Zoll, Arbeitsschutz und Berufsgenossenschaft nicht aus, wenn Fahrer angestellt sind. Dieser Beitrag fasst zusammen, welche Regeln das Arbeitszeitgesetz für angestellte Taxi- und Mietwagenfahrer vorgibt, welche Aufzeichnungen Pflicht sind und wie eine Zeiterfassung aussieht, die im Alltag funktioniert.

Für wen das Arbeitszeitgesetz gilt

Das Arbeitszeitgesetz schützt Arbeitnehmer, also angestellte Fahrer, egal ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijob. Für den selbstfahrenden Unternehmer gilt es nicht. Wer Fahrer beschäftigt, ist als Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass die Grenzen eingehalten werden, auch wenn der Fahrer freiwillig länger fahren möchte.

Die Grenzen im Überblick

Tägliche Arbeitszeit8 Stunden, bis 10 Stunden bei Ausgleich auf 8 Stunden im Schnitt innerhalb von 6 Monaten
Pausen30 Minuten ab 6 Stunden, 45 Minuten ab 9 Stunden, teilbar in Abschnitte von 15 Minuten
Ruhezeit11 Stunden ununterbrochen zwischen zwei Schichten
Sonn- und FeiertageIm Verkehrsgewerbe erlaubt, mindestens 15 freie Sonntage im Jahr, Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen
NachtarbeitZwischen 23 und 6 Uhr, Höchstgrenzen wie am Tag, Anspruch auf Ausgleich

Als Arbeitszeit zählt die Zeit vom Schichtbeginn bis zum Schichtende ohne Pausen, also auch Wartezeit am Stand, Leerfahrten, Tanken und Fahrzeugpflege. Eine Pause ist nur eine Pause, wenn der Fahrer sie vorher kennt und frei darüber verfügen kann. Zwischen zwei Aufträgen mit laufendem Funk zu warten ist keine Pause.

Aufzeichnungspflichten: Arbeitszeitgesetz, Mindestlohn, Bundesarbeitsgericht

Drei Regelwerke greifen gleichzeitig. Nach dem Arbeitszeitgesetz müssen Arbeitszeiten, die acht Stunden überschreiten, aufgezeichnet und zwei Jahre aufbewahrt werden. Nach dem Mindestlohngesetz müssen Arbeitgeber in bestimmten Branchen, und das Personenbeförderungsgewerbe gehört ausdrücklich dazu, für alle Beschäftigten Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens sieben Tage danach aufzeichnen und zwei Jahre aufbewahren. Und das Bundesarbeitsgericht hat 2022 entschieden, dass Arbeitgeber generell verpflichtet sind, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit ihrer Beschäftigten einzuführen.

In der Praxis heißt das: Für jeden Fahrer und jeden Tag muss dokumentiert sein, wann die Schicht begann, wann sie endete und wie lange die Pausen waren. Der Schichtzettel allein reicht dafür nicht immer, weil er Pausen meist nicht enthält, ist aber eine gute Grundlage. Mehr dazu im Beitrag Schichtzettel im Taxibetrieb.

Was der Zoll prüft

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft im Taxigewerbe regelmäßig und unangekündigt. Im Kern geht es um eine Frage: Stimmen die aufgezeichneten Stunden mit dem gezahlten Lohn überein, und ergibt sich daraus mindestens der Mindestlohn? Dafür werden Schichtzettel, Taxameterdaten, Dienstpläne und Lohnabrechnungen nebeneinandergelegt. Typische Auffälligkeiten: Schichten von zwölf Stunden bei acht bezahlten, Minijobber mit Umsätzen, die in der gemeldeten Zeit unmöglich sind, oder gar keine Aufzeichnungen. Die Folgen reichen von Bußgeldern über Nachzahlungen von Lohn und Sozialabgaben bis zum Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.

Zeiterfassung, die im Taxi funktioniert

Eine Stempeluhr im Büro bringt nichts, wenn der Fahrer das Büro nie sieht. Die Erfassung muss dort stattfinden, wo die Schicht beginnt: am Handy des Fahrers. Einstempeln beim Schichtbeginn, Pause mit einem Tipp, Ausstempeln am Ende. Das Büro sieht live, wer gerade arbeitet, und kann Schichten nachtragen oder korrigieren, wenn jemand das Stempeln vergessen hat, mit Protokoll, wer was geändert hat.

Wichtig sind automatische Hinweise: Schicht über zehn Stunden, fehlende Pause bei mehr als sechs Stunden, Ruhezeit unter elf Stunden bis zur nächsten Schicht. Wer diese Warnungen täglich sieht, fällt bei der Prüfung nicht aus allen Wolken. Für die Lohnabrechnung braucht es am Monatsende die Stunden je Fahrer als Export, im Vergleich zum vereinbarten Soll.

So funktioniert es in Taxi Dispo

In der Taxi Dispo Fahrer-App stempeln Fahrer ein und aus, machen Pause und sehen ihre Arbeitszeit und Wochenstunden laufend. Beim Schichtbeginn wählen sie das Fahrzeug und tragen den Tachostand ein, am Ende entsteht der Schichtzettel. Das Büro sieht alle Arbeitszeiten mit Netto-Stunden, Hinweisen zum Arbeitszeitgesetz und den Wochenstunden gegen das Soll jedes Fahrers, kann Schichten nachtragen und exportiert die Zeiten als Excel für die Lohnabrechnung, getrennt vom Export für den Steuerberater.

Zeiterfassung für Fahrer in 30 Minuten gezeigt

Wir zeigen Ihnen die Stempeluhr in der Fahrer-App, die Hinweise zum Arbeitszeitgesetz und den Export für die Lohnabrechnung. Kostenlos und unverbindlich.

Häufige Fragen

Wie lange darf ein angestellter Taxifahrer am Tag arbeiten?
Grundsätzlich acht Stunden. Bis zu zehn Stunden sind erlaubt, wenn innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Wartezeiten am Taxistand und Leerfahrten zählen als Arbeitszeit, Pausen nicht.
Welche Pausen stehen Taxifahrern zu?
Bei mehr als sechs Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Die Pausen dürfen in Abschnitte von je mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden ohne Pause zu arbeiten ist nicht erlaubt.
Wie lang muss die Ruhezeit zwischen zwei Schichten sein?
Mindestens elf Stunden ununterbrochen. Wer um 23 Uhr die Schicht beendet, darf frühestens um 10 Uhr wieder anfangen. Für Selbstständige gilt das Arbeitszeitgesetz nicht, für angestellte Fahrer ohne Ausnahme.
Müssen Taxiunternehmer die Arbeitszeiten ihrer Fahrer aufzeichnen?
Ja. Das Personenbeförderungsgewerbe gehört zu den Branchen, für die das Mindestlohngesetz die Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aller Beschäftigten vorschreibt, spätestens sieben Tage nach dem Arbeitstag, aufzubewahren zwei Jahre. Dazu kommt nach dem Arbeitszeitgesetz die Pflicht, Arbeitszeiten über acht Stunden aufzuzeichnen. Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 außerdem entschieden, dass Arbeitgeber generell ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einführen müssen.
Was prüft der Zoll im Taxibetrieb?
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls prüft vor allem, ob der Mindestlohn gezahlt wird. Dafür vergleicht sie die aufgezeichneten Arbeitszeiten mit dem gezahlten Lohn. Fehlen die Aufzeichnungen oder sind sie unplausibel, etwa wenn ein Fahrer laut Schichtzettel zwölf Stunden gefahren ist, laut Lohnabrechnung aber nur acht, drohen Bußgelder und Nachzahlungen.